Abbruch
& Tiefbau
Vom Teilrückbau bis zum kompletten Gebäude samt Keller — und danach ein Grundstück, auf dem gebaut werden kann.
Abbruch heißt nicht einfach umwerfen
Ein kontrollierter Abbruch beginnt lange vor dem ersten Baggerbiss: Versorgungsleitungen abklemmen, Nachbarbebauung sichern, Zufahrt und Kranstellflächen klären, Schadstoffe entfernen, Reihenfolge festlegen.
Erst danach wird abgetragen — meist von oben nach unten mit dem Longfront-Bagger oder der Abbruchzange, bei enger Bebauung abschnittsweise und mit Wasserbedüsung gegen Staub. Der anfallende Bauschutt geht getrennt in die Entsorgung.
Teilrückbau im laufenden Betrieb
Häufiger als der Komplettabbruch ist der Teilrückbau: ein Anbau muss weg, eine Wand raus, ein Geschoss zurückgebaut werden, während nebenan gewohnt oder gearbeitet wird.
Das ist Handarbeit mit kleinem Gerät, klarer Abschottung und einem Zeitplan, der sich nach den Nachbarn richtet. Statische Fragen lassen wir vorher prüfen, damit nichts nachgibt, was tragen soll.
- Anbauten, Garagen, Schuppen und Hallen
- Einzelne Geschosse oder Gebäudeteile
- Wand- und Deckendurchbrüche
- Innenabbruch bei laufendem Betrieb nebenan
Der Tiefbau macht den Unterschied
Viele Abbruchfirmen hören an der Geländeoberkante auf. Dann steht der Bauherr mit einem offenen Keller und einer zweiten Ausschreibung da.
Wir führen die Erdarbeiten selbst aus. Das heißt: Fundamente und Bodenplatten raus, Keller ausbrechen, Grube je nach Folgenutzung herstellen oder verfüllen, lagenweise verdichten und das Grundstück geräumt übergeben.
- Fundamente, Bodenplatten, Kellersohlen
- Baugrube mit Böschung oder Verbau
- Verfüllung mit geeignetem Material, lagenweise verdichtet
- Abfuhr und Verwertung von Bauschutt und Aushub
- Herstellung der Zufahrt und Baustraße
Genehmigung und Dauer
In Nordrhein-Westfalen ist ein Teil der Abbrüche verfahrensfrei, ein anderer nicht. Denkmalschutz, Grenzbebauung, Höhe und bisherige Nutzung entscheiden. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, was in Ihrem Fall gilt.
Ein freistehendes Einfamilienhaus ist mit Keller und Abfuhr meist in einer knappen Woche vom Grundstück. Enge Zufahrt, Nachbarbebauung oder Schadstoffe verlängern das entsprechend.
Was dazugehört — und was nicht
Das übernehmen wir
- Komplettabbruch und Teilrückbau
- Fundamente, Bodenplatten, Keller
- Baugrube, Verfüllung, Verdichtung
- Schadstoffsanierung im Vorfeld
- Abfuhr und Verwertung
- Geräumte Übergabe des Grundstücks
Das übernehmen andere
- Statik und Abbruchstatik (Fachplaner)
- Bauantrag und Architektenleistung
- Sprengung (Spezialunternehmen)
- Neubau und Rohbau
Häufige Fragen
Brauche ich eine Abbruchgenehmigung?
Das hängt vom Gebäude ab. In Nordrhein-Westfalen sind viele Abbrüche verfahrensfrei, aber Denkmalschutz, Grenzbebauung, Höhe und Nutzung können eine Genehmigung erforderlich machen. Asbestarbeiten sind unabhängig davon immer anzeigepflichtig.
Was passiert mit dem Keller?
Je nachdem, was danach kommt. Soll neu gebaut werden, stellen wir die Baugrube passend her. Bleibt die Fläche frei, brechen wir Sohle und Wände aus, verfüllen lagenweise und verdichten, sodass die Fläche tragfähig ist.
Wie wird der Staub im Griff behalten?
Durch Wasserbedüsung während des Abtragens, abschnittsweises Arbeiten und abgedeckte Container. Bei enger Nachbarbebauung zusätzlich mit Schutzwänden und angepassten Arbeitszeiten.
Bekomme ich einen Festpreis?
Ja, nach der kostenlosen Besichtigung und schriftlich, mit getrennt ausgewiesenem Abbruch, Entsorgung und Erdarbeiten. Nachträge entstehen nur, wenn im Boden etwas auftaucht, das vorher niemand sehen konnte — und dann sprechen wir vorher darüber.
Sagen Sie uns,
was weg soll
Ein Anruf genügt meistens. Sie sprechen direkt mit dem Inhaber, nicht mit einer Zentrale.